Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beverungen Communication Systems GmbH & Co. KG
Bayernweg 60-64, D-33102 Paderborn


§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Beverungen Communication Systems GmbH & Co. KG (nachfolgend BCS genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Vertragspartners führen nicht zu deren Geltung, auch wenn BCS die Geschäftsbedingungen nicht verneint. Somit werden anderslautende Geschäftsbedingungen hiermit widersprochen. Mündliche Abmachungen bedürfen zur Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

§ 2 Angebot und Vertragschluss
Die Angebote von BCS sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst dann rechtswirksam, wenn BCS schriftlich bestätigt oder ausgeliefert hat.

Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabsprachen. Zum Angebot gehörige Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur dann als Maß und Gewicht genau anzusehen, wenn dies ausdrücklich durch die BCS bestätigt wurde. Sie dürfen ohne Einverständnis der BCS Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.


§ 3 Preise

Die vereinbarten Preise gelten ab Geschäftssitz der BCS. Fracht und Verpackungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spezialverpackungen und besondere Transportbehältnisse gehören nicht zum Lieferumfang und sind an die BCS zurückzugeben. Anderweitig sind diese vom Käufer zu bezahlen. BCS Preislisten – auch im Internet – bilden kein Vertragsangebot.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort bzw. entsprechend dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Ein Skontoabzug auf verrechnete Gutschriftbeträge ist nicht zulässig. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstanden Kosten an den Kunden weiterverrechnet. Vom Tage der Fälligkeit an ist BCS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen.

Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit von der BCS nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers bzw. Käufers ist unzulässig.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die von BCS gelieferten Waren bleiben Eigentum der BCS bis zur Bezahlung der gesamten Forderung, insbesondere bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokurrentsaldos und bei Zahlung mit Scheck oder anderer Modi bis zu deren erfolgreicher Einlösung. Bei Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer, sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von BCS auch auf diese neue Sache. BCS erwirbt daran Eigentum nach §§ 947, 948 und 950 BGB.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verpfändet, sicherungshalber übereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. BCS ist von solchen Zugriffen Dritter unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen. Der Käufer darf die gelieferte Ware – gleichgültig ob verarbeitet, unverarbeitet oder verbunden – nur im ordnungsgemäßem Geschäftsvertrieb weiterveräußern.

§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer (bzw. Bestellers) über, entweder mit der Übergabe an ihn oder mit der Auslieferung an eine zur Versendung bestimmten Person. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung von der BCS zu einem vom Käufer bestimmten Versandortgeschickt. Die Annahme der Ware dort obliegt dem Käufer. Sollten beim Lieferer hierfür aus von ihm nicht zu vertretenen Gründen Kosten entstehen, so werden diese gesondert berechnet.

Eine Bruch-, Transport und Feuerschadenversicherung kann auf Wunsch des Käufers erfolgen. Die Ware wird grundsätzlich frei verschickt. Verauslagte Gebühren, zuzüglich Mehrwertsteuer, werden in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er die angebotene Sache nicht annimmt. Ein wörtliches Angebot genügt, wenn der Käufer erklärt hat, dass er die Leistung nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt annehmen werde.

§ 7 Haftung des Verkäufers
Treten durch einen Fehler der von der BCS gelieferten Geräte mittelbar oder unmittelbar Folgeschäden auf, so haftet die BCS hierfür nicht.

Für Schäden jeglicher Art haftet die BCS nur dann, wenn sie von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind.

§ 8 Gewährleistungsrecht
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die BCS nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen kann. Die Gewährleistungsverpflichtung der BCS erlischt, wenn der Käufer an dem Leistungsgegenstand Veränderungen oder sonstige Eingriffe selbst oder durch Dritte vornehmen lässt. Eine Gewährleistung ist ferner bei Verschleißteilen und unsachgemäßen Gebrauch ausgeschlossen.

§ 9 Verzug und Unmöglichkeit
Die Lieferung erfolgt mach Möglichkeit in der Reihenfolge der eingegangenen Aufträge. Werden vereinbarte Liefertermine um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, durch schriftliche Erklärung eine angemessene Nachfrist nicht unter4 Wochen zu setzen.

Nach dem Ablauf dieser Nachfrist ist er dann berechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nichtrechtzeitig erfolgt. Ist die BCS mit der Leistung im Verzug oder wird die Leistung aus von der BCS zu vertretenen Gründen unmöglich, so hat der Käufer grundsätzlich das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Weitergehende Ansprüche des Käufers bestehen allerdings nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der BCS. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BCS darüber hinaus bei Verzug und Unmöglichkeit lediglich auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Verweigert der Käufer die Annahme der Leistung ganz oder teilweise, oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretenen Grund nicht zur Durchführung, so kann die BCS vom Vertrag zurücktreten und Bezahlung der für den Auftrag schonentstandenen Aufwendungen sowie Schadensersatz, regelmäßig in Höhe von 20% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles, verlangen. Darüber hinaus behält sich die BCS vor, höheren Schaden durch geeigneten Nachweis geltend zu machen.

§ 10 Schriftform
Für das gesamte Vertragsverhältnis ist Schriftform maßgebend. Mündlich getroffene Vereinbarungen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie durch die BCS schriftlich bestätigt werden.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der BCS.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der BCS.

§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.